Auf Basis der allgemeinen Preisentwicklung wird der von den Eltern zu zahlende Höchstpreis für das Mittagessen zum 1. August 2023 moderat auf 4,35 Euro angehoben. Angesichts der nach wie vor hohen Lebensmittelpreise deckt dieser Beitrag derzeit nicht die tatsächlichen Kosten für ein Mittagessen. Die Caterer können daher ab dem 01.08.2023 bis zu 4,80 Euro pro Mittagessen abrechnen. Dies gilt für alle nach Ziffer 5.3 im geschlossenen Dienstleistungskonzessionsvertrag bestellten Mittagessen. Die Differenz zwischen dem von den Eltern zu zahlenden Maximalpreis von 4,35 Euro und der neuen Preisobergrenze für die Caterer übernimmt die Schulbehörde und rechnet die Differenz direkt mit den Caterern ab. Das gilt für alle Mittagessen, auch die der vollzahlenden Schülerinnen und Schüler.

Damit setzt der Hamburger Senat konsequent die seit 2020 begonnene Linie durch, im Sinne der Familien, Kinder und Jugendlichen ein schulisches Mittagessen zu vertretbaren Preisen zu sichern und den an den Hamburger Schulen tätigen Cateringunternehmen angemessene Preise zu ermöglichen. Insgesamt übernehmen die Freie und Hansestadt Hamburg und der Bund deutlich mehr als 50 Prozent der Kosten, um für alle Schülerinnen und Schüler an Hamburgs Schulen ein gesundes Mittagessen zu gewährleisten. Mehr Informationen hierzu finden Sie bei Bedarf unter Mittagessen für die Hamburger Schulen – hamburg.de.

(Mitteilung aus dem Ganztagsreferat der BSB)

Schulisches Mittagessen_Neuer Maximalpreis für Eltern für das Schuljahr 2023-24