Vorbehaltlich der Entwicklung der Infektionszahlen und des Einflusses von Corona-Mutanten wird zurzeit darüber nachgedacht, nach den Ferien einen Wechselunterricht mit halben Klassen zuzulassen. In dem Fall ist wie bereits nach den letzten Ferien sicherzustellen, „dass rückkehrende Schülerinnen und Schüler aus Risikogebieten sich in die erforderliche Quarantäne […] begeben und das Schulgelände zum Schulbeginn nicht betreten, sofern kein negatives Corona-Testergebnis nach vorheriger fünftägiger Quarantäne vorgelegt werden kann. Deshalb sollen alle Schülerinnen und Schüler mit Schulbeginn ab Montag, den 15.03.2021, eine Erklärung ihrer Sorgeberechtigten in der Schule abgeben, die Auskunft darüber erteilt, ob sie sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und – wenn ja – ob sie die vorgesehene fünftägige Quarantäne eingehalten haben und ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorliegt.“ (B-Brief vom 11.02.21)
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Jens Kappelhoff
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